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   VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518   

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VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 (https://dejure.org/2019,37960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 (https://dejure.org/2019,37960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 9 ZB 19.33518 (https://dejure.org/2019,37960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Sierra Leone); Flüchtlingseigenschaft; Rechts- oder Tatsachenfrage; gerichtliche Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht; Asylspezifische Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe; Ungenügen im Asylverfahren vorgelegter ärztlicher Atteste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2019 - 15 ZB 19.32569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Für eine Überraschungsentscheidung wird danach in der Antragsbegründung nichts Relevantes aufgezeigt, so dass auch der Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG), so er denn geltend gemacht worden wäre, nicht vorliegen würde (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 17.09.2019 - 9 ZB 19.32968

    Rechtliches Gehör als prozessuales Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2019 - 9 ZB 19.32968 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143

    Keine entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe für Abschiebung nach Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 23 ZB 20.30279

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen Asylrechts

    Auch das Bundesamt hatte im streitgegenständlichen Bescheid die Angaben des Klägers zu seiner Staatsangehörigkeit für unglaubhaft erachtet, so dass für den Kläger vorhersehbar war, dass diese Frage auch für das gerichtliche Verfahren bedeutsam sein würde; eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es insoweit nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4; B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Asylstreitverfahren eines

    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren

    Es ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines besonderen Hinweises, dass es - soweit entscheidungserheblich - im Asylverfahren stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 9 ZB 20.30506

    Aufklärungspflicht im Asylprozess zu Erkrankungen

    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.03.2020 - 9 ZB 20.30470

    Nichtzulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4).
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